Ein Wahlhelfer erscheint nicht zur Nachmittagsschicht bzw. zur Auszählung.

Sofern die gesetzliche Mindestanzahl von 3 Wahlhelfern - darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer bzw. deren Stellvertreter - während der Wahlhandlung bzw. 5 Wahlhelfern - darunter ebenfalls der Wahlvorsteher und der Schriftführer bzw. deren Stellvertreter - zur Auszählung gegeben ist, vermerken Sie den Ausfall in der Niederschrift. Wird die Mindestanzahl jedoch unterschritten, rufen Sie umgehend im Wahlamt unter der Telefon-Nummer (0 21 91) 16 - 28 79 an.