Ein Wahlhelfer ist nicht in der Lage, sein Amt auszufüllen.

Als Wahlvorsteher können Sie ein Mitglied des Wahlvorstandes von seinen Aufgaben entbinden, wenn die Person dazu nicht geeignet ist (z. B. Alkoholmissbrauch). Nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem Wahlamt unter der Telefon-Nummer (0 21 91) 16 - 28 79 auf.