Die Wahlurne darf nicht vor Ende der Wahlhandlung geöffnet werden. Die betroffene Person muss zur Auszählung erscheinen oder kann den Ausweis am nächsten Tag im Wahlamt abholen.
Die Wahlurne darf nicht vor Ende der Wahlhandlung geöffnet werden. Die betroffene Person muss zur Auszählung erscheinen oder kann den Ausweis am nächsten Tag im Wahlamt abholen.