Ein Pressevertreter möchte Fotos/Filmaufnahmen im Wahlraum machen? Wie verhalte ich mich?

Das Wahlgeheimnis ist zu wahren. Fotos von Personen sind nur dann erlaubt, wenn diese einverstanden sind. Die Wahlhandlung (hinter oder in der Wahlkabine) und/oder das Wählerverzeichnis darf/ dürfen nicht fotografiert bzw. gefilmt werden.