Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!
Regelung zur Europawahl
Deutsche sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen, für sie ein Betreuer für alle Angelegenheiten bestellt ist, oder wenn sie sich aufgrund einer Anordnung nach dem Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden Das gleiche gilt auch für Unionsbürger/innen.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Vom Wahlrecht ausgeschlossen kann eine Person nur sein, wenn sie durch ein Gerichtsurteil das Wahlrecht verloren hat. Dies kann das aktive und/oder passive Wahlrecht betreffen.