Ausschluss vom Wahlrecht

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl

Vom Wahlrecht ausgeschlossen kann eine Person nur sein, wenn sie durch ein Gerichtsurteil das Wahlrecht verloren hat. Dies kann das aktive und/oder passive Wahlrecht betreffen.

Regelung zur Europawahl

Deutsche sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen, für sie ein Betreuer für alle Angelegenheiten bestellt ist, oder wenn sie sich aufgrund einer Anordnung nach dem Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden Das gleiche gilt auch für Unionsbürger/innen.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Vom Wahlrecht ausgeschlossen kann eine Person nur sein, wenn sie durch ein Gerichtsurteil das Wahlrecht verloren hat. Dies kann das aktive und/oder passive Wahlrecht betreffen.

Regelung zur Bundestagswahl

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infoge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, für den eine Betreuung für alle Angelegenheiten bestellt ist, oder wer aufgrund einer Anordnung nach dem Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus ist.