Für kleinere Krankenhäuser, Heime oder Justizvollzugsanstalten können bewegliche Wahlvorstände gebildet werden. Diese "reisen" sozusagen am Wahltag von einer Einrichtung zur nächsten. Das gibt es allerdings nicht in jeder Stadt, weil es nur bei entsprechendem Bedürfnis und soweit möglich eingerichtet wird.