Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Wahlhelfenden üben eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, d. h. es erfolgt keine Zahlung eines Gehaltes. Stattdessen erhält man gibt es eine Aufwandsentschädigung, die als "Erfrischungsgeld" bezeichnet wird. Diese dient der Verpflegung über den Tag sowie der Hin- und Rückfahrt der Wahlhelfenden. In der Regel melden sich die Wahlhelfenden für die Tätigkeit freiwillig.