Bei Personen, die innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben, ist die Wohnung Hauptwohnung, in der sich die Person gewöhnlich (im Alltag) aufhält. Dies muss der jeweiligen Meldebehörde mitgeteilt werden. Nur im Wahlkreis/Stimm-Wahlbezirk der Hauptwohnung ist die Person wahlberechtigt.
Achtung! Hier gibt es einen begrifflichen Unterschied zwischen Landes- und Bundeswahlrecht! Im Landesrecht spricht man vom Stimmbezirk, im Bundesrecht vom Wahlbezirk. Gemeint ist dasselbe.