Schriftführung

Die Schriftführung ist von einem Mitglied des Wahlvorstands zu übernehmen. Sie ist für das Wählerverzeichnis, die Schnellmeldung und die Niederschrift zuständig. Je nach Kommune wird die Aufgabe durch das Wahlamt vergeben oder am Wahltag durch die Wahlvorstehenden. Es ist ebenfalls eine Stellvertretung zu bestimmen. Während der Wahlhandlung muss immer die oder der Schriftführende oder die Stellvertretung anwesend sein.