Stimmabgabe

Der Vorgang der Stimmabgabe ist gesetzlich genau fest gelegt. Der Wahlvorstand ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

1. Die Wählenden geben die Wahlbenachrichtigung ab, auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen sie sich ausweisen.

2. Sobald die oder der Schriftführende den oder die Wählende/n im Wählerverzeichnis gefunden hat, erhält sie oder er einen Stimmzettel.

3. Die Wählenden gehen in die Wahlkabine, kennzeichnen den Stimmzettel und falten ihn so, dass niemand sehen kann, wie gewählt wurde (siehe Wahlgeheimnis).

4. Danach tritt sie oder er an den Tisch des Wahlvorstandes und wirft den Stimmzettel in die Urne.

5. Der oder die Schriftführende vermerkt die Stimmabgabe mit einem Haken im Wählerverzeichnis.