Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 21. Tag vor dem Wahltermin eine Wahlbenachrichtigung. Sie enthält Angaben über das Wahlereignis, die Wahlzeit, das zuständige Wahllokal Wahlgebäude und ob dieses rollstuhlgerecht ist, sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis.
Mit der Wahlberechtigung können auch Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Zur Stimmabgabe sollten Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Legt eine Person keine Wahlbenachrichtigung vor, kann sie sich anhand eines Identitätsnachweises ausweisen, um die Angaben im Wählerverzeichnis zu bestätigen.