Regelung zur Europawahl
Eine Wahlperiode (auch Legislaturperiode genannt) dauert fünf Jahre, d. h. die Abgeordneten des Europaparlaments werden für diesen Zeitraum gewählt.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Eine Wahlperiode auf Kommunalebene dauert fünf Jahre, d. h. die Stadträte und die (Ober-)-Bürgermeister/in werden für diesen Zeitraum gewählt.