Werden gegen einen Wahlbrief Bedenken erhoben, beschließt der Briefwahlvorstand über Zulassung oder Zurückweisung. Zurückgewiesene Wahlbriefe gelten als nicht abgegeben. Die Anzahl der Abweisungen ist in der Niederschrift einzutragen.
Werden gegen einen Wahlbrief Bedenken erhoben, beschließt der Briefwahlvorstand über Zulassung oder Zurückweisung. Zurückgewiesene Wahlbriefe gelten als nicht abgegeben. Die Anzahl der Abweisungen ist in der Niederschrift einzutragen.