Regelung zur Europawahl
Regelungen über ein Auflösungsrecht des Europäischen Parlaments finden sich im Vertrag über die Europäische Union und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht. Demzufolge kann sich das Europäische Parlament nicht selbt auflösen oder durch ein anderes Organ aufgelöst werden.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Das für Kommunales zuständige Ministerium kann durch Beschluss der Landesregierung ermächtigt werden, einen Stadtrat aufzulösen, wenn er dauernd beschlussunfähig ist oder wenn eine ordnungsgemäße Erledigung der Gemeindeaufgaben aus anderen Gründen nicht gesichert ist.