Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Erworben wird die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel durch Geburt, bei Ausländern durch Einbürgerung. Dies geschieht automatisch, wenn bei einem Neugeborenen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Auch kann man durch Heirat eines Deutschen oder durch einen Antrag auf Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist eine der Vorrausetzungen für die Ausübung des Wahlrechts bei Bundestags- und Landtagswahlen. Zu Europa- und Kommunalwahlen sind grundsätzlich auch Unionsbürger/innen wahlberechtigt.