Ersatzwahl

Regelung zur Landtagswahl

Eine Ersatzwahl findet  in dem Fall statt, dass eine oder ein Abgeordnete/r stirbt, der keiner Partei angehört, oder der einer Partei angehört, die für keine Landesliste zugelassen ist. Somit kann es hier keinen Listennachfolger geben. Ein äußerst selten eintretender Fall.

Regelung zur Europawahl

Bei der Europawahl gibt es keine Ersatzwahlen. Da nach einer Listenwahl gewählt wird,  wird der freie Platz aus der Reserveliste besetzt. Ist die Liste erschöpft, bleibt der Sitz unbesetzt.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Bei der Kommunalwahl kann es keine Ersatzwahl geben, weil über Listen gewählt wird. Somit wird der freie Platz aus der Reserveliste besetzt. Ist die Liste erschöpft, bleibt der Sitz unbesetzt. Stirbt der oder die (Ober-)Bürgermeister/in oder scheidet er oder sie aus einem anderen Grund aus, so findet eine Wahl der Nachfolge innerhalb von 6 Monaten während der Wahlperiode statt.

Regelung zur Bundestagswahl

Eine Ersatzwahl findet  in dem Fall statt, dass eine oder ein Abgeordnete/r stirbt, der keiner Partei angehört, oder der einer Partei angehört, die für keine Landesliste zugelassen ist. Somit kann es hier keinen Listennachfolger geben. Ein äußerst selten eintretender Fall.