Regelung zur Europawahl
Bei der Europawahl gibt es keine Ersatzwahlen. Da nach einer Listenwahl gewählt wird, wird der freie Platz aus der Reserveliste besetzt. Ist die Liste erschöpft, bleibt der Sitz unbesetzt.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Bei der Kommunalwahl kann es keine Ersatzwahl geben, weil über Listen gewählt wird. Somit wird der freie Platz aus der Reserveliste besetzt. Ist die Liste erschöpft, bleibt der Sitz unbesetzt. Stirbt der oder die (Ober-)Bürgermeister/in oder scheidet er oder sie aus einem anderen Grund aus, so findet eine Wahl der Nachfolge innerhalb von 6 Monaten während der Wahlperiode statt.