Bundeswahlausschuss

Regelung zur Europawahl

Der Bundeswahlausschuss besteht aus der Bundeswahlleitung als Vorsitz sowie acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzende und zwei Richtern/Richterinnen des Bundesverwaltungsgerichts. Der Bundeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung von Wahlvorschlägen und stellt das endgültige Wahlergebnis fest.

Regelung zur Bundestagswahl

Der Bundeswahlausschuss besteht aus der Bundeswahlleitung als Vorsitz sowie acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzende und zwei Richtern/Richterinnen des Bundesverwaltungsgerichts. Der Bundeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung von Wahlvorschlägen und stellt das endgültige Wahlergebnis fest.