Regelung zur Europawahl
Der Bundeswahlausschuss besteht aus der Bundeswahlleitung als Vorsitz sowie acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzende und zwei Richtern/Richterinnen des Bundesverwaltungsgerichts. Der Bundeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung von Wahlvorschlägen und stellt das endgültige Wahlergebnis fest.