Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, die nicht im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften sammeln.
Für die Zulassung einer Liste werden 0,1% der Wahlberechtigten im Bundesland, jedoch höchstens 2 000 Wahlberechtigten (4 000 bei einer bundesweiten Liste) benötigt. Die Unterschriften müssen persönlich und handschriftlich auf einem amtlichen Vordruck geleistet werden.
Einzelbewerbungen, Parteien oder Wählergruppen, die seit der letzten Wahl nicht ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten sind und sich jetzt zur Wahl stellen wollen, müssen zusammen mit ihrem Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften einreichen. Die Anzahl der benötigten Unterschriften richtet sich nach der Einwohneranzahl im Wahlbezirk (bis zu 5 000 Einwohner, 5 Unterschriften, bei 5 000 bis 10 000, 10 und bei mehr als 10 000, 20). Diese Unterschriften müssen von Wahlberechtigen des Wahlkreises - in die oder der Kandidierende, die Partei oder Wählergruppe antreten möchte - persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.