Vernichtung der Wahlunterlagen

Eingenommene Wahlbenachrichtigungen dürfen sind direkt nach der Wahl zu vernichten. werden. Wähler- und andere Verzeichnisse müssen sechs Monate nach der Wahl vernichtet werden. Alle übrigen Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Parlaments/Stadtrates vernichtet werden.