Für jede Wahl wird eine Wahlleitung bestimmt. In der Regel ist das in den Gemeinden der (Ober-)Bürgermeister. Er kann diese Aufgabe aber auch an eine/n seiner Vertreter/innen, den Beigeordneten, delegieren.
Die Wahlleitung ist für die ordnungsmäßige Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich, soweit nicht andere Wahlorgane zuständig sind. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem der Vorsitz im jeweiligen Wahlausschuss, die Beschaffung von Vordrucken sowie Formularen, die Vorprüfung der Wahlberber/innen und Listen und die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses.