Wahlvorschläge (Kreis-)

Hier unterscheiden sich die einzelnen Wahlen bei den Fristen.

Regelung zur Landtagswahl

Kreiswahlvorschläge müssen beim Kreiswahlleiter, Landeslisten beim Landeswahlleiter bis zum 48. Tag vor der Wahl eingereicht werden.

Regelung zur Europawahl

Listenwahlvorschläge für ein Bundesland oder gemeinsame Listen für alle Länder müssen bis zum 83. Tag vor der Wahl beim Bundeswahlleiter eingereicht werden.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeister und Landräte sowie in den Wahlbezirken, aus den Reservelisten und aus Listenwahlvorschlägen müssen bis zum 59. Tag vor der Wahl beim Kommunalwahlleiter eingreicht werden.

Regelung zur Bundestagswahl

Kreiswahlvorschläge müssen beim Kreiswahlleiter, Landeslisten beim Landeswahlleiter bis zum 69. Tag vor der Wahl eingereicht werden.