Die "Frühschicht" erscheint nicht bzw. nicht vollständig zur Auszählung. Was ist zu tun?

Sofern die gesetzliche Mindestanzahl von 3 Wahlhelfern während der Wahlhandlung bzw. 5 Wahlhelfern zur Auszählung gegeben ist, vermerken Sie den Ausfall in der Niederschrift. Wird die Mindestanzahl jedoch unterschritten, rufen Sie umgehend im Wahlamt unter der Nummer (0 21 91) 16 - 28 79 an.