Die Zahl der Abhakvermerke/Wahlbenachrichtigungen stimmt nicht mit den Stimmzetteln überein.

Stimmen die Zahlen nach zweimaliger Zählung nicht überein, wurde vermutlich ein Stimmabgabevermerk vergessen oder  zu viel erstellt. Es gilt dann die Anzahl der Stimmzettel. Die "Nicht"übereinstimmung ist in der Wahlniederschrift zu dokumentieren und zu begründen.