Eine Person verbreitet während der Wahlhandlung Unruhe und stört den allgemeinen Wahlbetrieb. Wie ist vorzugehen?

Fordern Sie die Person auf, die Störung zu unterlassen, ggf. üben Sie Ihr Hausrecht aus und verweisen die Person des Wahllokals. Gelingt dies nicht, so schalten Sie bitte die Polizei ein und unterrichten das Wahlamt (02191-16-2879) über den Vorfall.