Wie gehe ich mit beeinflussender Parteienwerbung im / am Wahlraum um?

Der Wahlraum ist eine politisch "neutrale Zone" und darf demnach nicht mit Parteienwerbung oder sonstigen Beeinflussungen in Verbindung stehen. Entsprechende Schilder, Plakate, Aufkleber etc. sind dementsprechend zu beseitigen. Bitte -sofern möglich- mit Fotos dokumentieren. "Wahlwerbung" ist auch vor dem Zugang zum Gebäude nicht erlaubt. Sollte Ihnen die Beseitigung der Wahlwerbung nicht möglich sein, nehmen Sie Kontakt zum Wahlamt auf unter (0 21 91) 16 - 28 79.