Abwahl von Bürgermeistern/Landräten
Regelungen zu den Kommunalwahlen:
Der Bürgermeister/Landrat kann von den Bürgern der Gemeinde vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden. Hierzu bedarf es eines Abwahlverfahrens.
Der Bürgermeister/Landrat kann von den Bürgern der Gemeinde vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden. Hierzu bedarf es eines Abwahlverfahrens.