Regelung zur Landtagswahl:
Regelung zur Europawahl:
Ist das Wahlergebnis im Wahlbezirk ermittelt und festgestellt, geben die Wahlvorstehenden es im Wahlraum mündlich bekannt.
Regelungen zu den Kommunalwahlen:
Regelung zur Bundestagswahl:
Ist das Wahlergebnis im Wahlbezirk ermittelt und festgestellt, geben die Wahlvorstehenden es im Wahlraum mündlich bekannt.