Regelung zur Landtagswahl:
Parteien, die weniger als 5 % der Gesamtzahl der Zweitstimmen erhalten haben, bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt.
Regelung zur Europawahl:
Sperrklauseln können von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eigenständig festgelegt werden. Derzeit gibt es für Deutschland keine Sperrklausel bei der Wahl zum Europäischen Parlament.
Regelungen zu den Kommunalwahlen:
Parteien, die weniger als 2,5 % der Gesamtstimmzahl erhalten haben, bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt.
Regelung zur Bundestagswahl:
Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 %
der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen
Sitz errungen haben (Gilt nicht für eingereichten Listen von Parteien nationaler Minderheiten)