Regelung zur Landtagswahl:
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisbewerbern (Erststimmen), verpackt. Stimmzettel, auf denen keine Erststimme abgegeben wurde, werden nach der Zweitstimme geordnet verpackt. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen und dem Wahlamt übergeben. Alle übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden ebenfalls dem Wahlamt übergeben. Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt.
Regelung zur Europawahl:
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisbewerbern, verpackt. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen und dem Wahlamt übergeben. Alle übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden ebenfalls dem Wahlamt übergeben. Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt.
Regelungen zu den Kommunalwahlen:
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisbewerbern, verpackt. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen und dem Wahlamt übergeben. Alle übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden ebenfalls dem Wahlamt übergeben. Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt.
Regelung zur Bundestagswahl:
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisbewerbern (Erststimmen), verpackt. Stimmzettel, auf denen keine Erststimme abgegeben wurde, werden nach der Zweitstimme geordnet verpackt. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen und dem Wahlamt übergeben. Alle übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden ebenfalls dem Wahlamt übergeben. Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt.