Regelung zur Europawahl
Abgeordnete sind die Volksvertretung im Europaparlament und somit Teil der Legislative (gesetzgebende Gewalt). Es gibt im Europaparlament 750 Abgeordnete, darunter 96 aus Deutschland. Alle Abgeordneten werden nach Listenwahlvorschlägen gewählt.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Abgeordnete im Kommunalrecht heißen Stadträte. Die Bürgerschaft einer Gemeinde wird durch den Rat und den oder die (Ober-)Bürgermeister/in vertreten. Der Stadtrat ist Teil der Exekutive (ausführenden Gewalt).