Abgeordneter

Regelung zur Landtagswahl

Ein Abgeordneter ist ein Mitglied des Landtags (MdL).

Abgeordnete werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, und sind als Vertreter des Volkes des Landes Nordrhein-Westfalen weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).

Es gibt im Landtag NRW mindestens 181 Abgeordnete. 128 Abgeordnete werden direkt vom Volk gewählt, die anderen 53 werden von den Parteien entsprechend der Mehrheitsverhältnisse in den Landtag entsandt.

Regelung zur Europawahl

Abgeordnete sind die Volksvertretung im Europaparlament und somit Teil der Legislative (gesetzgebende Gewalt). Es gibt im Europaparlament 750 Abgeordnete, darunter 96 aus Deutschland. Alle Abgeordneten werden nach Listenwahlvorschlägen gewählt.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Abgeordnete im Kommunalrecht heißen Stadträte. Die Bürgerschaft einer Gemeinde wird durch den Rat und den oder die (Ober-)Bürgermeister/in vertreten. Der Stadtrat ist Teil der Exekutive (ausführenden Gewalt).

Regelung zur Bundestagswahl

Ein Abgeordneter ist ein Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB).

Abgeordnete werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).

Es gibt im Bundestag 598 Abgeordnete. 299 Abgeordnete werden direkt in den Wahlkreisen, die übrigen werden nach Landeslisten gewählt.