Regelungen zu den Kommunalwahlen
Der Bürgermeister/Landrat kann von den Bürgern der Gemeinde vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden. Hierzu bedarf es eines Abwahlverfahrens.
Der Bürgermeister/Landrat kann von den Bürgern der Gemeinde vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden. Hierzu bedarf es eines Abwahlverfahrens.