Ausgleichsmandate

Regelung zur Landtagswahl

Gibt es nach der Wahl Überhangmandate, wird die Anzahl der Sitze im Landtag um so viele Ausgleichsmandate erhöht, wie notwendig sind, um das errechnete Verhältnis des Zweitstimmenergebnisses unter den Parteien zu erreichen (auszugleichen).

Regelung zur Europawahl

nur bei Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Gibt es nach der Wahl Überhangmandate, wird die Anzahl der Sitze im Stadtrat um so viele Ausgleichsmandate erhöht, wie notwendig sind, um das errechnete Verhältnis des Zweitstimmenergebnisses unter den Parteien zu erreichen (auszugleichen).

Regelung zur Bundestagswahl

Gibt es nach der Wahl Überhangmandate, wird die Anzahl der Sitze im Bundestag um so viele Ausgleichsmandate erhöht, wie notwendig sind, um das errechnete Verhältnis des Zweitstimmenergebnisses unter den Parteien zu erreichen (auszugleichen).