Abgeordnete/Stadträte scheiden aus dem Parlament/Stadtrat aus durch Tod oder verlieren ihren Sitz durch Verzicht (Rücktritt). Es gibt auch noch weitere Gründe, die zum Ausscheiden führen können, wie z. B. den Verlust der Wählbarkeit.
Abgeordnete/Stadträte scheiden aus dem Parlament/Stadtrat aus durch Tod oder verlieren ihren Sitz durch Verzicht (Rücktritt). Es gibt auch noch weitere Gründe, die zum Ausscheiden führen können, wie z. B. den Verlust der Wählbarkeit.