Barrierefreiheit

Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so eingerichtet werden, dass allen Wählenden die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass Menschen mit Behinderung oder mit Mobilitätsbeschränkung ebenfalls in "ihrem" Wahlraum wählen können. Ob ein Wahlraum barrierefrei ist, wird dem Wähler frühzeitig bekannt gegeben. Ein entsprechender Hinweis ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.