Beisitzende sind Mitglieder im Wahlvorstand. Sie assistieren Wahlvorstehenden und Schriftführenden, helfen bei der Einrichtung des Wahlraums und erledigen anfallende Arbeiten rund um die Wahlhandlung und bei der Stimmenauszählung. Es sind mindestens drei. Aus ihrem Kreis werden die Stellvertretungen für Wahlvorstehende und Schriftführung bestimmt.