Alle Wahlgesetze sehen vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen, damit jeder Wahlberechtigte Zugang zu diesen Kenntnissen hat. Öffentliche Bekanntmachungen sind u.a. für folgende Aspekte vorgesehen:
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Zeit und Ort der Sitzungen des Wahlausschusses
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis