Berechnung der Sitzverteilung

Regelung zur Landtagswahl

Die Sitzverteilung im Landtag wird nach dem "Divisorverfahren mit Standardrundung" vorgenommen. Zunächst wird der Divisor berechnet, indem die Gesamtzahl der gültigen Zweitstimmen durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt wird. Als zweites wird die Anzahl der Stimmen einer jeden Partei  durch diesen Divisor geteilt. Nach standardmäßigem Auf- bzw. Abrunden ergibt sich so die Anzahl der Sitze für jede Partei.

Regelung zur Europawahl

Die Sitzverteilung im Europaparlament wird nach dem "Divisorverfahren mit Standardrundung" vorgenommen. Zunächst wird der Divisor berechnet, indem die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt wird. Als zweites wird die Anzahl der Stimmen einer jeden Partei durch diesen Divisor geteilt. Nach standardmäßigem Auf- bzw. Abrunden ergibt sich so die Anzahl der Sitze für jede Partei.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Die Sitzverteilung im Stadtrat wird nach dem "Divisorverfahren mit Standardrundung" vorgenommen. Zunächst wird der Divisor berechnet, indem die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt wird. Als zweites wird die Anzahl der Stimmen einer jeden Partei durch diesen Divisor geteilt. Nach standardmäßigem Auf- bzw. Abrunden ergibt sich so die Anzahl der Sitze für jede Partei.

Regelung zur Bundestagswahl

Die Sitzverteilung im Bundestag wird nach dem "Divisorverfahren mit Standardrundung" vorgenommen. Zunächst wird jedem Bundesland anhand der Einwohnerzahl eine bestimmte Menge an Sitzen zugeordnet. Dann wird der Divisor berechnet, indem die Gesamtzahl der gültigen Zweitstimmen des Landes durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt wird. Als zweites wird die Anzahl der Stimmen auf die Landeslisten der Parteien durch diesen Divisor geteilt. Nach standardmäßigem Auf- bzw. Abrunden ergibt sich so die Anzahl der Sitze für jede Partei im Bundesland.