Regelungen zu den Kommunalwahlen
In den kreisfreien Städten in NRW wird bei den Kommunalwahlen für jeden Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt. Die Bezirsvertretung wird nach den gleichen allgemeinen Regeln gewählt wie der Stadtrat. Die Wahlzeit dauert wie beim Stadrat 5 Jahre.