Briefwahl

Auf Antrag können Wahlberechtigte auch per Briefwahl wählen. Es werden ein Wahlschein und ein Stimmzettel per Post zugesendet. Nachdem ein Kreuz gemacht wurde, kommt der Stimmzettel in einen Stimmzettelumschlag. Dieser wird dann mit dem unterschriebenen Wahlschein wiederum in den Wahlbriefumschlag gesteckt und muss bis spätestens am Wahltag 18 Uhr (bei Kommunalwahlen bis 16 Uhr) bei der Kommune, die den Wahlschein ausgestellt hat, eingehen.