Erfrischungsgeld

Die Mitglieder des Wahlvorstandes bekommen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein "Erfrischungsgeld". Es dient als Aufwandsentschädigung für Verpflegungskosten am Wahltag. Die Höhe variiert von Kommune zu Kommune. Es wird nach der Auszählung in bar übergeben und ist steuer- und abgabefrei.

Siehe ehrenamtliche Tätigkeit.