Erst- und Zweitstimme

Regelung zur Landtagswahl

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man den Wahlkreisvorschlag, also die Person direkt. Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man eine Partei.

Regelung zur Europawahl

Bei der Europawahl kann nur eine Stimme für eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung abgegeben werden.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen gibt es kein Zweistimmsystem. Es werden entweder Listen- (Gemeinderäte, Bezirksvertretungen, Seniorenvertretungen, Integrationsrat) oder Personenwahlen ((Ober-)Bürgermeister/in) durchgeführt, bei denen pro Stimmzettel nur eine Stimme abgegeben werden kann.

Regelung zur Bundestagswahl

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man den Wahlkreisvorschlag, also die Person direkt. Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man eine Partei.