Regelung zur Europawahl
Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Unionsbürger-/innen zusammen. Es hat höchstens 750 Mitglieder, zuzüglich des Präsidenten. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete.