Gesamtzahl der Sitze

Regelung zur Landtagswahl

Der Ausdruck "die Gesamtzahl der Sitze" meint die Gesamtzahl der Abgeordneten in einem Parlament. Im Landtag NRW werden 181 Sitze zugrunde gelegt.

Regelung zur Europawahl

Der Ausdruck "die Gesamtzahl der Sitze" meint die Gesamtzahl der Abgeordneten in einem Parlament.  Im Europaparlament werden 751 Sitze zugrunde gelegt, davon entfallen auf Deutschland 96.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Der Ausdruck "die Gesamtzahl der Sitze" meint die Gesamtzahl der Vertreter in einem Stadtrat. Die Größe der Stadträte bemisst sich an der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.

Regelung zur Bundestagswahl

Der Ausdruck "die Gesamtzahl der Sitze" meint die Gesamtzahl der Abgeordneten in einem Parlament.  Im  Bundestag werden 598 Sitze zugrunde gelegt.