Auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen sich alle Wählenden ausweisen. Dazu gehört auch, dass zur Feststellung der Identität das Gesicht gezeigt wird.
Auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen sich alle Wählenden ausweisen. Dazu gehört auch, dass zur Feststellung der Identität das Gesicht gezeigt wird.