Grundsätze des Wahlrechts

Alle politischen Wahlen in Deutschland  finden nach den gleichen Grundsätzen statt. Sie sind frei, gleich, allgemein, unmittelbar und geheim. 

"Frei" bedeutet, jedem Wahlberechtigten steht es frei zu entscheiden, ob er wählt oder nicht.

"Gleich" meint, dass jede abgegebene Stimme gleiches Gewicht hat.

"Allgemein" bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sind, sofern sie die allgemeinen Voraussetzungen (Mindestalter, Wohnsitz etc.) erfüllen.

"Unmittelbar" ist eine Wahl dann, wenn die Volksvertretungen direkt vom Volk gewählt werden ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern.

"Geheim" meint, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat. Niemand muss sein Wahlverhalten offenlegen und es müssen Strukturen geschaffen werden, wie z. B. Sichtschutz und verschlossene Wahlurnen, die das Wahlgeheimnis sichern.