Integrationsrat

Regelungen zu den Kommunalwahlen

In Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern ist ein Integrationsrat zu bilden. Der Integrationsrat wird nach den gleichen allgemeinen Regeln gewählt wie der Stadt- oder Gemeinderat. Die Wahl findet am gleichen Tag der Kommunalwahl statt.  Die Wahlzeit dauert wie beim Rat 5 Jahre.