Kreis-/Stadtwahlleitung

Regelung zur Landtagswahl

Die Kreiswahlleitung wird von der Bezirksregierung ernannt. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Bildung und Leitung des Kreiswahlausschusses. Sie ist für einen reibungslosen Ablauf der Wahl innerhalb des entsprechenden Wahlkreises verantwortlich - beispielsweise durch die Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge und der Ermittlung und Bekanntmachung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses im Wahlkreis.

Regelung zur Europawahl

Die Stadt- bzw. Kreiswahlleitung wird von der Bezirksregierung ernannt. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Bildung und Leitung des Kreis- bzw. Stadtwahlausschusses. Sie ist für einen reibungslosen Ablauf der Wahl innerhalb des entsprechenden Wahlkreises verantwortlich - beispielsweise der Ermittlung und Bekanntmachung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses in der jeweiligen Kommune.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Die Wahlleitung wird von der Bezirksregierung ernannt. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Bildung und Leitung des Kreiswahlausschusses. Sie ist für einen reibungslosen Ablauf der Wahl innerhalb des entsprechenden Wahlkreises verantwortlich - beispielsweise durch die Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge und der Ermittlung und Bekanntmachung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses im Wahlkreis.

Regelung zur Bundestagswahl

Die Kreiswahlleitung wird von der Bezirksregierung ernannt. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Bildung und Leitung des Kreiswahlausschusses. Sie ist für einen reibungslosen Ablauf der Wahl innerhalb des entsprechenden Wahlkreises verantwortlich - beispielsweise durch die Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge und der Ermittlung und Bekanntmachung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses im Wahlkreis.