Regelung zur Europawahl
Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleitung als Vorsitz und 10 Beisitzenden, die der Landtag NRW aus seiner Mitte auswählt. Der Landeswahlausschuss überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und stellt das endgültige Wahlergebnis im Land fest.