Landeswahlausschuss

Regelung zur Landtagswahl

Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleitung als Vorsitz und 10 Beisitzenden, die der Landtag NRW aus seiner Mitte auswählt. Der Landeswahlausschuss überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, beispielsweise entscheidet er über die Zulassung der Landeslisten und über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen und stellt das endgültige Wahlergebnis im Land fest.

Regelung zur Europawahl

Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleitung als Vorsitz und 10 Beisitzenden, die der Landtag NRW aus seiner Mitte auswählt. Der Landeswahlausschuss überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und stellt das endgültige Wahlergebnis im Land fest.

Regelung zur Bundestagswahl

Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleitung als Vorsitz und 10 Beisitzenden, die der Landtag NRW aus seiner Mitte auswählt. Der Landeswahlausschuss überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, beispielsweise entscheidet er über die Zulassung der Landeslisten und über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen und stellt das endgültige Wahlergebnis im Land fest.