Regelung zur Landtagswahl
Der Landtag befindet sich in Düsseldorf und besteht aus Abgeordneten, die von den Bürgerinnen und Bürgern aus Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre gewählt werden. Die Abgeordneten des Landtages wählen die Ministerpräsidentin / den Ministerpräsidenten, beschließen Gesetze und kontrollieren die Landesregierung.