Regelung zur Europawahl
Nachdem Abgeordnete aus dem Europäischen Parlament ausgeschieden sind, wird der frei gewordene Sitz mit dem benannten Ersatz besetzt. Ist kein Ersatz benannt, wird nach den Wahlvorschlägen der Partei besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl angetreten ist. Die nachfolgenden Abgeordneten nennt man Nachrückende.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Nachdem Abgeordnete aus dem Rat oder Bezirksvertretung ausgeschieden sind, wird der frei gewordene Sitz mit dem benannten Ersatz besetzt. Ist kein Ersatz benannt wird nach den Reservelisten der Partei besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl angetreten ist. Die nachfolgenden Abgeordneten nennt man Nachrückende.