Listennachfolge

Regelung zur Landtagswahl

Nachdem Abgeordnete aus dem Landtag ausgeschieden sind, wird der frei gewordene Sitz nach der Liste der Partei besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl angetreten ist. Die nachfolgenden Abgeordneten nennt man Nachrückende.

Regelung zur Europawahl

Nachdem Abgeordnete aus dem Europäischen Parlament ausgeschieden sind, wird der frei gewordene Sitz mit dem benannten Ersatz besetzt. Ist kein Ersatz benannt, wird nach den Wahlvorschlägen der Partei besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl angetreten ist. Die nachfolgenden Abgeordneten nennt man Nachrückende.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Nachdem Abgeordnete aus dem Rat oder Bezirksvertretung ausgeschieden sind, wird der frei gewordene Sitz mit dem benannten Ersatz besetzt. Ist kein Ersatz benannt wird nach den Reservelisten der Partei besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl angetreten ist. Die nachfolgenden Abgeordneten nennt man Nachrückende.

Regelung zur Bundestagswahl

Nachdem Abgeordnete aus dem Bundestag ausgeschieden sind, wird der frei gewordene Sitz nach der Landesliste der Partei besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl angetreten ist. Die nachfolgenden Abgeordneten nennt man Nachrückende.